Der Cannabis-Eigenanbau in Spanien wirft viele Fragen auf, weil es keine Vorschrift gibt, die einfach festlegt, dass der Anbau von Cannabis zu Hause generell „legal“ oder „illegal“ ist. Die Antwort hängt von Umständen ab wie dem Verwendungszweck der Substanz, dem Standort der Pflanzen, ihrer Sichtbarkeit von öffentlichen Bereichen aus und möglichen Hinweisen auf eine Weitergabe an Dritte.
Ein besonders verbreiteter Irrtum ist die Annahme, das Gesetz erlaube den Anbau einer bestimmten Zahl von Pflanzen in der Wohnung. Das spanische Recht legt jedoch keine konkrete Zahl von Cannabispflanzen fest, die eine Person legal für den Eigenkonsum anbauen darf.
Ob ein Anbau strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Folgen haben kann, lässt sich nur anhand des Einzelfalls beurteilen. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Punkte, die Sie zum Cannabis-Eigenanbau in Spanien kennen sollten.
Was sagt das spanische Recht derzeit zum Eigenanbau von Cannabis?
In Spanien ist die rechtliche Behandlung des Cannabisanbaus vor allem aus zwei verschiedenen Blickwinkeln zu prüfen: dem Strafrecht und dem Verwaltungssanktionsrecht.
Einerseits bestraft Artikel 368 des spanischen Strafgesetzbuchs unter anderem den Anbau, die Herstellung oder den Handel mit giftigen Drogen, Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen, wenn diese Handlungen darauf gerichtet sind, deren illegalen Konsum zu fördern, zu begünstigen oder zu erleichtern.
Das bedeutet, dass nicht jeder Cannabisanbau automatisch eine Straftat gegen die öffentliche Gesundheit darstellt. Eines der entscheidenden Elemente ist der Zweck des Anbaus.
Gibt es ausreichende Hinweise darauf, dass das Cannabis zur Verteilung oder Abgabe an Dritte bestimmt ist, steigt das Risiko erheblich, dass das Verhalten als strafrechtlich relevant eingestuft wird.
Handelt es sich dagegen um einen Anbau, der ausschließlich dem Eigenkonsum des Anbauenden dient, kann die Lage anders aussehen. Der Eigenkonsum als solcher ist in Spanien nicht als Straftat gegen die öffentliche Gesundheit ausgestaltet.
Das heißt allerdings nicht, dass für den Eigenanbau zum eigenen Konsum eine allgemeine Erlaubnis besteht.
Neben dem Strafgesetzbuch ist das Organgesetz 4/2015 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit zu beachten, nach dem bestimmte Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Drogen Ordnungswidrigkeiten darstellen können, auch wenn sie nicht schwer genug sind, um als Straftat zu gelten.
Deshalb muss man bei der Prüfung eines Falls von Cannabis-Eigenanbau in Spanien stets zwischen drei Konstellationen unterscheiden:
- Eigenkonsum in einem streng privaten Rahmen.
- Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Anbau oder Besitz.
- Anbau, der aufgrund seiner Umstände eine Straftat gegen die öffentliche Gesundheit darstellen kann.
Die Grenze zwischen diesen Situationen hängt nicht allein davon ab, ob Pflanzen vorhanden sind.
Wie viele Cannabispflanzen darf man zu Hause haben?
Das ist wahrscheinlich eine der am häufigsten gestellten Fragen zum Eigenanbau.
Die Antwort ist eindeutig: In Spanien gibt es keine Vorschrift, die den Anbau von einer, zwei, drei oder einer anderen bestimmten Zahl von Cannabispflanzen für den Eigenkonsum ausdrücklich erlaubt.
Aussagen wie „drei Pflanzen pro Person sind legal“ oder „bis zu fünf Pflanzen gelten als Eigenkonsum“ geben die Funktionsweise des spanischen Rechts daher nicht korrekt wieder.
Die Zahl der Pflanzen kann eines der berücksichtigten Elemente sein, ist für sich allein aber nicht das entscheidende Kriterium.
Bei der Frage, ob der Anbau dem Eigenkonsum diente oder ob eine Verteilungsabsicht bestehen konnte, können zahlreiche Umstände geprüft werden, darunter:
- Anzahl und Größe der Pflanzen.
- Die Gesamtmenge an Cannabis, die der Anbau liefern könnte.
- Der Entwicklungsstand der Pflanzen.
- Die tatsächlich sichergestellte Menge der Substanz.
- Die persönlichen Umstände und Konsumgewohnheiten der beschuldigten Person.
- Das Vorhandensein von Geräten zum Abwiegen oder Portionieren.
- Bargeld oder andere Gegenstände, die auf mögliche Verkäufe hindeuten.
- Nachrichten oder Handlungen, die auf eine Weitergabe an Dritte schließen lassen.
- Standort und Merkmale der Anbauanlage.
Folglich gibt es keine Zahl, die garantiert, dass ein Anbau automatisch außerhalb des Strafrechts bleibt.
Zu unterscheiden ist außerdem zwischen der Zahl der Pflanzen und der potenziell verwertbaren Menge der Substanz. Zwei Anbauten mit genau derselben Pflanzenzahl können je nach Größe, geschätztem Ertrag und sonstigen Umständen völlig unterschiedlich zu bewerten sein.
Deshalb ist es in Verfahren wegen Cannabisplantagen besonders wichtig, die Beweise insgesamt zu würdigen und sich nicht darauf zu beschränken, die sichergestellten Pflanzen zu zählen.
Was passiert, wenn die Pflanzen von der Straße aus sichtbar sind?
Der Standort der Pflanzen ist ein weiterer zentraler Aspekt.
Das Organgesetz 4/2015 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit stuft bestimmte Handlungen des unerlaubten Pflanzens und Anbaus von Drogen an öffentlich einsehbaren Orten, sofern das Verhalten keine Straftat darstellt, als Ordnungswidrigkeit ein.
Diese Regelung hat wichtige praktische Folgen.
Ein Anbau auf einem Balkon, einer Terrasse, im Garten, im Innenhof oder in einem anderen Bereich der Wohnung kann verwaltungsrechtliche Probleme verursachen, wenn die Pflanzen von einer Straße, einem Platz, einem Weg oder einem anderen öffentlich zugänglichen Ort aus deutlich zu sehen sind.
Dass sich die Pflanzen auf Privatgrund befinden, bedeutet also nicht zwangsläufig, dass jedes Sanktionsrisiko entfällt.
Entscheidend ist in diesen Fällen gerade die Sichtbarkeit von einem öffentlichen Raum aus.
Diese Ordnungswidrigkeit ist zudem von einer möglichen Straftat gegen die öffentliche Gesundheit abzugrenzen. Lassen die Umstände des Anbaus auf eine Handels- oder Verteilungsabsicht schließen, geht es nicht mehr nur um die mögliche Anwendung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit, sondern es kann das Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen.
Mit anderen Worten gibt es zwei verschiedene Ebenen:
Ein öffentlich sichtbarer Anbau kann verwaltungsrechtliche Folgen haben, auch wenn keine ausreichenden Hinweise auf eine Straftat vorliegen.
Umgekehrt ist ein Anbau, der von der Straße aus nicht sichtbar ist, nicht automatisch vom Strafrecht ausgenommen, wenn Beweise dafür vorliegen, dass er der Versorgung Dritter mit Cannabis diente.
Fehlende Sichtbarkeit macht den Anbau daher für sich genommen nicht legal.
Wann kann der Cannabis-Eigenanbau in Spanien zu einem straf- oder verwaltungsrechtlichen Problem werden?
Um die Risiken beim Cannabis-Eigenanbau in Spanien zu verstehen, muss man unterscheiden, wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann und wann der Sachverhalt strafrechtliche Bedeutung erlangen kann.
Mögliche verwaltungsrechtliche Folgen
Eine verwaltungsrechtliche Verantwortung kann, neben anderen im Sicherheitsrecht vorgesehenen Fällen, entstehen, wenn unerlaubtes Pflanzen oder Anbauen an öffentlich einsehbaren Orten stattfindet und der Sachverhalt keine Straftat darstellt.
Darüber hinaus gibt es verwaltungsrechtliche Beschränkungen für den unerlaubten Konsum oder Besitz von Drogen an bestimmten öffentlichen Orten.
Dass ein bestimmtes Verhalten keine Straftat ist, bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass es keine rechtlichen Folgen hat.
Mögliche strafrechtliche Folgen
Deutlich ernster kann die Lage werden, wenn Hinweise darauf bestehen, dass die Cannabisproduktion nicht nur für den Anbauenden selbst bestimmt war.
Artikel 368 des Strafgesetzbuchs richtet sich insbesondere gegen Verhaltensweisen, die den illegalen Drogenkonsum durch Dritte fördern, begünstigen oder erleichtern.
In einem Strafverfahren können verschiedene Elemente zusammen gewürdigt werden.
Eine hohe Cannabisproduktion kann relevant sein, muss aber in der Regel zusammen mit den übrigen Umständen betrachtet werden. Bedeutsam können auch die Aufteilung der Substanz in verschiedene Tüten oder Behälter, Präzisionswaagen, Verkaufsnotizen, Gespräche mit Käufern, größere Bargeldbeträge oder andere Beweise sein, die auf eine mögliche Verteilungstätigkeit schließen lassen.
Der Kontext ist daher entscheidend.
Aus dem Besitz mehrerer Pflanzen lässt sich nicht automatisch auf Drogenhandel schließen. Ebenso verhindert die Behauptung, das Cannabis sei für den Eigenkonsum bestimmt gewesen, keine Ermittlungen, wenn objektive Anhaltspunkte in die entgegengesetzte Richtung weisen.
Jedes Verfahren muss einzeln geprüft werden
Beim Thema Cannabis entstehen viele Zweifel gerade dadurch, dass man allgemeine Regeln auf Situationen anwenden will, die rechtlich von zahlreichen Faktoren abhängen.
Es gibt weder eine Regel, nach der eine bestimmte Pflanzenzahl immer Eigenkonsum bedeutet, noch eine, nach der das Überschreiten einer konkreten Zahl den Anbau automatisch zur Straftat macht.
In einem Strafverfahren können Fragen wie die tatsächlich sichergestellte Cannabismenge, ihr Wirkstoffgehalt, das Ertragspotenzial der Pflanzen, die Anbaubedingungen, die angegebenen Konsumgewohnheiten und die übrigen im Ermittlungsverfahren gewonnenen Beweise besonders wichtig sein.
Die Verteidigung muss außerdem prüfen, wie der Polizeieinsatz abgelaufen ist, welche Beweise in das Verfahren eingeführt wurden und wie die Anklage eine mögliche Verteilungsabsicht nachweisen will.
Ist es also legal, in Spanien Cannabis für den Eigenkonsum anzubauen?
Einfach von „legalem Eigenanbau“ zu sprechen, kann irreführend sein.
Privater Konsum und ein Anbau ausschließlich für den Eigenbedarf werden rechtlich ganz anders behandelt als der Handel mit Cannabis, doch das bedeutet nicht, dass es in Spanien eine allgemeine Erlaubnis gibt, zu Hause frei Cannabis anzubauen.
In der Praxis sollten Sie einige wesentliche Punkte beachten:
Es gibt keine gesetzlich erlaubte Pflanzenzahl. Das spanische Recht legt keine Zahl von Pflanzen fest, die automatisch folgenlos angebaut werden darf.
Der Verwendungszweck des Cannabis ist entscheidend. Gibt es Beweise für Abgabe, Verkauf oder Verteilung an Dritte, kann eine strafrechtliche Verantwortung bestehen.
Die Sichtbarkeit des Anbaus spielt eine Rolle. Von öffentlichen Orten aus sichtbare Pflanzungen können eine verwaltungsrechtliche Verantwortung begründen, wenn der Sachverhalt keine Straftat darstellt.
Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Die Zahl der Pflanzen ist nur einer von vielen Faktoren, die untersucht werden können.
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Rechtsberatung bei Ermittlungen wegen Cannabisanbaus
Ein Polizeieinsatz im Zusammenhang mit einem Cannabisanbau kann je nach den Umständen sehr unterschiedliche Folgen haben.
Ein Verwaltungsverfahren wegen einiger von der Straße aus sichtbarer Pflanzen ist etwas ganz anderes als ein Strafverfahren, in dem dem Eigentümer eine mögliche Straftat gegen die öffentliche Gesundheit vorgeworfen wird.
Bei Ermittlungen, einer polizeilichen Vorladung, einer Festnahme, einer Hausdurchsuchung oder der Einleitung eines Bußgeldverfahrens empfiehlt es sich, die Unterlagen und die konkreten Umstände des Falls so früh wie möglich prüfen zu lassen.
Bei S&F Abogados betreuen wir Verfahren im Zusammenhang mit Cannabis und Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit und bewerten dabei im Einzelfall die vorhandenen Beweise, die Merkmale des Anbaus und die anwendbare rechtliche Einordnung.
Wenn Sie Fragen zu einem Verfahren im Zusammenhang mit dem Cannabis-Eigenanbau in Spanien haben, kann eine spezialisierte Rechtsberatung entscheidend sein, um die tatsächlichen Folgen Ihres Falls zu verstehen und die passende Verteidigungsstrategie festzulegen.


