Alles über CBD und seinen rechtlichen Status in Spanien

Welchen rechtlichen Status hat CBD in Spanien?

CBD oder Cannabidiol ist ein Cannabinoid der Cannabispflanze mit vielfältigen therapeutischen Anwendungen. Bekannt wurde es, weil es keine psychoaktiven Wirkungen hat: Es macht nicht „high“, und die Wissenschaft schreibt ihm unter anderem entzündungshemmende, antidepressive oder neuroprotektive Eigenschaften zu. Die Folge: Der Markt füllt sich mit neuen CBD-Produkten wie Blüten, Kosmetika, Getränken oder Ölen zur äußerlichen Anwendung oder zum Verzehr. Aber sind sie alle legal? Wie werden CBD-Produkte kontrolliert?

CBD macht nicht abhängig und ist nicht gesundheitsschädlich

Dieser erste Punkt bezieht sich nicht auf ein Gesetz, ist aber im Hinblick auf die Auswirkungen dieses Cannabinoids auf die öffentliche Gesundheit wesentlich. „Cannabidiol macht nicht abhängig und ist nicht gesundheitsschädlich.“ Zu diesem Ergebnis kam der Sachverständigenausschuss für Drogenabhängigkeit der Weltgesundheitsorganisation im Dezember 2017. Laut diesem Bericht , der einen Wendepunkt in der Geschichte von CBD markierte, haben die Experten mehrere für die Verwendung von Cannabidiol günstige Schlussfolgerungen gezogen. Zum einen kamen sie zu dem Ergebnis, dass CBD bei Konsumenten keine Abhängigkeit verursacht. Zum anderen, dass selbst bei Missbrauch dieser Substanz ein übermäßiger Konsum keine schädlichen Wirkungen für den Menschen hätte. Schließlich bestätigten sie, dass der Konsum von Cannabidiol keine psychoaktiven Wirkungen (er beeinträchtigt die geistige Leistungsfähigkeit nicht) und keine kardiovaskulären Wirkungen hervorruft. Mit diesen Schlussfolgerungen legte der Sachverständigenausschuss den Grundstein für eine Vertiefung der wissenschaftlichen und medizinischen Forschung zu den Eigenschaften, die er selbst diesem Cannabinoid zuschrieb. Rechtliche Änderungen in Spanien in Bezug auf CBD ergaben sich aus diesem Bericht nicht, doch die positive Einschätzung der weltweit renommiertesten Gesundheitsbehörde zum Konsum von Cannabidiol ist geblieben.

Rechtlicher Status von CBD in Spanien

In Spanien gibt es kein spezifisches Gesetz, das die Herstellung oder den Konsum von CBD regelt. Die Substanz unterliegt daher der Auslegung der internationalen Übereinkommen sowie der nationalen und internationalen Rechtsprechung. Die Regulierung von CBD in Spanien – bzw. ihr Fehlen – nimmt als ersten Bezugspunkt das Einheits-Übereinkommen über die Betäubungsmittel von 1961, in dem Cannabidiol anders als THC nicht ausdrücklich kontrolliert wird, während Cannabisextrakte, -tinkturen und -harze kontrolliert sind: Daraus könnte man ableiten, dass CBD als Extrakt der Pflanze kontrolliert wäre. Dabei ist zu bedenken, dass diese Liste der Vereinten Nationen erstellt wurde, noch bevor CBD – erstmals in den 1960er-Jahren von dem Wissenschaftler Raphael Mechoulam synthetisiert – entdeckt wurde, und dass sie sich daher auf die Pflanze Cannabis sativa als Ganzes bezieht, ohne zwischen ihren Cannabinoiden zu unterscheiden.

Sie unterscheidet jedoch zwischen verbotenen und nicht verbotenen Pflanzenteilen. Stammt die Substanz aus den Samen oder Blättern der Cannabispflanze, ist sie nicht verboten. Stammt sie aus den Blüten, Früchten oder Blütenspitzen, ist sie es.

Der Gerichtshof der Europäischen Union befürwortet die Vermarktung von CBD in Europa

Im November 2020 erließ der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein Urteil, das eine für die Vermarktung von CBD-Produkten sehr günstige Rechtsprechung begründete. Entgegen der Auffassung der Vereinten Nationen, wonach jede aus der Tinktur oder dem Harz der Blütenspitzen der Cannabispflanze gewonnene Substanz kontrolliert werden müsse, entschied der EuGH in diesem Urteil (Rechtssache Kanavape, C-663/18), das ein zuvor von einem französischen Gericht verurteiltes französisches Unternehmen betraf, dass „ein Mitgliedstaat die Vermarktung von Cannabidiol (CBD), das in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt wurde, nicht verbieten darf, wenn es aus der gesamten Pflanze Cannabis sativa und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird“. Der Gerichtshof führte aus, dass der Gesetzgeber, hätte er CBD oder andere Cannabinoide kontrollieren oder verbieten wollen, diese ausdrücklich in die Kontrolllisten aufgenommen hätte, wie er es bei THC getan hat. CBD kann daher nicht als Betäubungsmittel im Sinne der internationalen Übereinkommen angesehen werden.

Die Spanische Arzneimittelagentur (AEMPS) lehnt die Legalisierung von CBD ab

Die Spanische Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte (AEMPS) befürwortet keine Auslegung zu CBD wie die des Gerichtshofs der EU, obwohl gerade sie für die Regulierung von Cannabidiol zuständig wäre, wenn seine Herstellung therapeutischen und medizinischen Zwecken diente. Als unsere Kanzlei, Sofer Abogados, sich wegen des Hanfanbaus und der anschließenden CBD-Extraktion an die AEMPS wandte, antwortete diese, dass CBD ebenfalls kontrolliert sei, da alle Extrakte der Pflanze durch die internationalen Übereinkommen kontrolliert seien, und schloss damit jede für die Herstellung und Extraktion dieses Cannabinoids günstige Auslegung aus.

CBD ist nicht illegal, darf aber nicht für den menschlichen Verzehr verkauft werden

Cannabidiol darf in Spanien nach wie vor nicht für den menschlichen Verzehr vermarktet werden, da es weder von der Arzneimittelagentur (AEMPS) zugelassen ist, wenn man seinen Konsum zu ausschließlich medizinischen Zwecken betrachtet, noch von der Agentur für Lebensmittelsicherheit (AESAN), wenn man seine Einnahme als Nahrungsergänzungsmittel betrachtet. Tatsächlich wurde CBD in Spanien noch immer nicht in die Liste der zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel der AESAN aufgenommen. Zudem wäre eine Zulassung auf europäischer Ebene mit positiver Stellungnahme der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) erforderlich, und die Europäische Kommission hatte die Prüfung der Anträge auf Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel angesichts der Flut eingegangener Anträge zeitweise ausgesetzt. Heute werden diese Anträge wieder geprüft. So kam es, dass 2018 Beamte mehrerer spanischer Autonomer Gemeinschaften Öle und andere CBD-haltige Lebensmittel beschlagnahmten, da die Substanz nicht als für den menschlichen Verzehr geeignet galt. Diese Beschlagnahmen stützten sich auf den europäischen Rahmen für neuartige Lebensmittel (Novel-Food-Verordnung), angewandt nach der Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der die Rücknahme von Cannabidiol-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln vorschrieb, da diese Lebensmittel einer vorherigen Zulassung bedurften. Zur Erinnerung: Das bislang einzige für den menschlichen Konsum in der Europäischen Union und in Spanien zugelassene CBD-Produkt ist Epidyolex (Epidiolex in den USA), ein Arzneimittel auf Cannabisbasis zur Behandlung seltener und schwerer Formen der Epilepsie, entwickelt von GW Pharmaceuticals, 2018 in den USA auf den Markt gebracht und im September 2019 in Europa zugelassen.

Rechtlicher Status von CBD in Europa

 Auf europäischer Ebene gibt es keine einheitliche Rechtsposition zu CBD, seiner Herstellung, seinem Konsum oder seiner Vermarktung. Unabhängig von dem oben erwähnten EuGH-Urteil wendet jedes Land seine eigenen Gesetze in diesem Bereich an. Wie aus diesem Urteil hervorgeht, betrachtet der EuGH die Vermarktung von CBD im Übrigen als rechtmäßig, sofern es in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt wurde. Im betreffenden Fall war das CBD in der Tschechischen Republik hergestellt worden, wo seine Herstellung legal ist. Zu erklären, in welchen europäischen Ländern CBD legal ist, für welche Verwendungen und mit welchem Gehalt, verdient jedoch einen eigenen Artikel.

Legalität von CBD zur äußerlichen Anwendung

Wenn von CBD zur äußerlichen Anwendung die Rede ist, sind damit die topischen Anwendungen von Cannabidiol gemeint: Cremes, Salben oder Öle. Diese Art von Produkten fällt in die Kategorie der Kosmetika, und die AEMPS wendet hier dasselbe Kriterium wie oben beschrieben an. Da Cannabisharz, -extrakt und -tinktur in Anhang I des Einheits-Übereinkommens über die Betäubungsmittel von 1961 aufgeführt sind und der internationalen Kontrolle unterliegen, dürfen in Spanien nur Kosmetika legal hergestellt werden, die aus den nicht kontrollierten Pflanzenteilen (Samen und Blätter) gewonnen werden. Dazu ist eine verantwortliche Erklärung abzugeben und das Produkt auf nationaler und europäischer Ebene zu registrieren. Dies ergibt sich aus Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, wonach kosmetische Mittel die in Anhang II aufgeführten verbotenen Stoffe nicht enthalten dürfen; dieser Anhang umfasst alle Stoffe der Anhänge I und II des Einheits-Übereinkommens von 1961 über die Betäubungsmittel. Das für jedes kosmetische Mittel verantwortliche Unternehmen muss daher die erforderlichen und ausreichenden Informationen vorlegen, die belegen, dass das Cannabidiol nicht aus kontrollierten Pflanzenteilen stammt, sowie diejenigen, die die Sicherheit des Produkts gemäß der Verordnung 1223/2009 nachweisen. Selbstverständlich dürfen Kosmetika mit aus den Blütenspitzen der Cannabispflanze gewonnenem CBD in Spanien vermarktet werden, sofern dieses CBD aus Ländern stammt, in denen sein Anbau legal ist. Darüber und über die Welt der CBD-Kosmetik berichten wir jedoch in unserem nächsten Artikel.

Benötigen Sie rechtliche Beratung?

Bei S&F Abogados sind wir auf Cannabisrecht spezialisiert. Entdecken Sie unseren Service für CBD- und Hanfunternehmen, stellen Sie Ihre Anfrage online oder rufen Sie uns an unter 919 532 802.