Die Comunidad de Madrid räumt ein, den Gemeinden die im „Maulkorbgesetz“ vorgesehenen Befugnisse nie übertragen zu haben. Zudem weist laut mehreren Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch keine landesweite Vorschrift den Gemeinden hierfür eine Zuständigkeit zu. Das Bußgeld für den Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln in der Öffentlichkeit wird im „Maulkorbgesetz“ (Organgesetz 4/2015) als schwerer Verstoß eingestuft, … Weiterlesen …
Wer bei einer Verkehrskontrolle in Spanien bei einem Speicheltest (Drogentest) positiv getestet wird, muss in der Regel mit einem Bußgeld von 1.000 Euro und dem Abzug von 6 Punkten vom Führerschein rechnen. Es genügt, dass der Test das Vorhandensein von Drogen im Körper nachweist: Es ist nicht erforderlich, dass die Substanz Ihre Fahrweise beeinträchtigt hat. … Weiterlesen …
Der Konsum oder das Mitführen von Cannabis auf der Straße ist in Spanien keine Straftat, aber ein schwerer Verstoß gegen das Gesetz über die öffentliche Sicherheit (Ley de Seguridad Ciudadana). Artikel 36.16 des Organgesetzes 4/2015 ahndet den Konsum oder Besitz von Drogen an öffentlichen Orten, auf öffentlichen Wegen, in öffentlichen Einrichtungen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln … Weiterlesen …